Veranstaltungserlaubnis

Veranstaltungsgenehmigungen

Schön, dass Sie erwägen, eine Veranstaltung oder Party zu organisieren! Es ist ratsam, sich im Voraus darüber zu informieren, ob eine kommunale Genehmigung beantragt werden soll, insbesondere bei größeren Veranstaltungen ist es notwendig, eine Genehmigung bei Ihrer Kommune zu beantragen. Bei kleineren Veranstaltungen reicht oft eine Meldung an die Kommunen.

Muss ich für meine Party oder Veranstaltung eine Genehmigung beantragen?

Wir besprechen die Genehmigungen, mit denen Sie bei der Organisation einer Veranstaltung am ehesten in Berührung kommen. Da die Genehmigungen regional unterschiedlich sind, gehen wir nicht ins Detail. Sie können sich jederzeit bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, in der Ihre Veranstaltung stattfinden wird.

Alle Einzelheiten zu Genehmigungen finden Sie oft auf der Website Ihrer Gemeinde.

Private Party

Sie können jederzeit eine private Gartenparty organisieren. Wenn Sie beabsichtigen, Musik abzuspielen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Ton beantragen. Darin besprechen Sie, in welcher Lautstärke und bis zu welcher Uhrzeit die Musik gespielt werden darf. Natürlich ist es ratsam, Ihre Nachbarschaft immer im Voraus über jede Lärmbelästigung zu informieren.

Organisation der Nachbarschaftspartei

Wenn Sie ein Nachbarschaftsfest oder eine frei zugängliche Aktivität organisieren, benötigen Sie manchmal eine Genehmigung. Wenn Sie beabsichtigen, Musik abzuspielen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Ton beantragen. Darin besprechen Sie, in welcher Lautstärke und bis zu welcher Uhrzeit die Musik gespielt werden darf. Natürlich ist es ratsam, Ihre Nachbarschaft immer im Voraus über jede Lärmbelästigung zu informieren.

Eine Nachbarschaftsparty ist nicht lizenziert, wenn es sie gibt;

- Es dürfen maximal 100 Personen gleichzeitig anwesend sein.

- Es dauert nicht länger als einen Tag.

- Es findet zwischen 9:00 und 23:00 Uhr statt.

- Es wird nicht auf der Fahrbahn gehalten.

- Es behindert weder den Autoverkehr noch die Schifffahrt.

- Nach 23:00 Uhr wird keine verstärkte Musik gespielt.

- Der Geräuschpegel an den Fassaden des nächstgelegenen Hauses überschreitet nicht 70 dB(A).

- Sie verkaufen keine Lebensmittel, alkoholischen Getränke oder andere Waren.

- Sie werben nicht, um Interessenten von außen zu gewinnen.

- Das Ereignis ist zufällig (einmalig).

Bei Outdoor-Veranstaltungen müssen Sie immer eine Genehmigung pro Veranstaltung beantragen. Wenn Sie eine Veranstaltung in einer vorübergehenden Unterkunft, wie z. B. einem Partyzelt, für mehr als 50 Personen organisieren, müssen Sie bei der Feuerwehr eine vorübergehende Nutzungserlaubnis beantragen. Bei der Beantragung verlangt die Feuerwehr ein Feuerzeugnis. Diese Feuerzertifikate weisen auf das spezifische Zelt hin, das Sie bei uns mieten, und wir können es Ihnen selbstverständlich liefern.

Veranstaltungsorganisation

Kleine und einfache Outdoor-Events können Sie kostenlos bei der Gemeinde melden. Dies müssen Sie mindestens zwei Wochen vor der Durchführung Ihrer Veranstaltung tun.

Wenn Sie eine Veranstaltung an einem öffentlich zugänglichen Ort organisieren, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Der Genehmigungsinhaber ist normalerweise derjenige, der die Veranstaltung organisiert, höchstwahrscheinlich Sie. Diese Person ist für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung verantwortlich. Die Gemeinde verlangt daher manchmal eine Veranstaltungsgenehmigung, um sicherzustellen, dass die Veranstaltung und ihre Vorbereitung in verantwortungsvoller Weise durchgeführt werden. Die Erlaubnis beschreibt alle Maßnahmen, die die Organisation der Veranstaltung treffen muss, um die öffentliche Ordnung, Gesundheit und (Brand-)Sicherheit zu gewährleisten.

Außerdem wird beschrieben, wie Vorfälle gelöst werden sollten.

Die Kommune verlangt oft einen Sicherheitsplan, Szenarien und Risikoanalysen.

In manchen Fällen reicht aber auch eine kleine Ereignisbenachrichtigung aus. Es ist ratsam, die Gemeinde zu fragen, wo Sie die Veranstaltung durchführen möchten.

Was sind die möglichen Kosten einer Genehmigung?

Die Kosten eines Genehmigungsantrags hängen ganz von den möglichen Risiken ab, die die Veranstaltung birgt. Die Gemeinde teilt die Veranstaltungen daher in verschiedene Risikoklassen (A, B und C) ein. Sie können dies über eine Risikoanalyse ausfüllen. Dies ist oft auf der Website der jeweiligen Gemeinde mit den dazugehörigen Tarifen angegeben.

Verstärkter Ton

Wenn Sie eine kommerzielle Veranstaltung organisieren, ist es ratsam zu prüfen, ob Sie die Urheberrechte an der Musik über Sabam (BE) oder Buma (NL) bezahlen müssen. Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung verstärkt beschallen, benötigen Sie höchstwahrscheinlich auch eine Lärmbelästigungsgenehmigung. Dies ist eine Umweltgenehmigung und begrenzt die Anzahl der Dezibel, mit der die Musik gespielt werden darf.

Manchmal ist es nicht zwingend erforderlich, eine Umweltgenehmigung zu beantragen. Es ist also gut, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen.

Zelte, Bühnen oder Gerüste bei Ihrer Veranstaltung?

Bevor Sie eines dieser Materialien platzieren, müssen Sie die Genehmigung der Gemeinde einholen. Sie müssen dem Antrag eine Karte mit dem Zelt und den dazugehörigen Abmessungen, Bescheinigungen und Notausgängen/Rettungswegen beilegen. Die Gemeinde wird die örtliche Feuerwehr bitten, das Gelände und die Bauwerke zu inspizieren und für sicher zu erklären.

Auf Anfrage der Gemeinde können wir Ihnen diese Informationen selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Attraktionen oder Hüpfburgen auf Ihrer Veranstaltung?

Bei der Beantragung einer Veranstaltungserlaubnis verlangt die Gemeinde manchmal auch, die Sehenswürdigkeiten auf einer Karte darzustellen. Dazu benötigen Sie auch die Abmessungen und manchmal (auf Wunsch ein Zertifikat oder eine RAS-Nummer).

Sicherheitszertifikate

Was sagt ein Zertifikat und eine RAS-Nummer aus und was ist das? Um eine Attraktion vermieten zu dürfen, muss ein Sicherheitszertifikat von einem niederländischen Unternehmen ausgestellt werden.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Attraktion alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, die eine Attraktion in den Niederlanden erfüllen muss. Daher ist es immer wichtig, dass Sie bei einem zuverlässigen Partner mieten. Leider gibt es in den Niederlanden auch viele nicht zugelassene Attraktionen und Hüpfburgen, die verkauft und vermietet werden. Diese erfüllen daher nicht die Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung über Attraktions- und Spielgeräte und können daher unsicher sein. Die Genehmigung ist oft auf der Rückseite der Attraktion vermerkt. Diese enthält Informationen unter anderem zur Prüfstelle.

Zuchtnummer

Kurz gesagt, Geräte zur Entspannung und Unterhaltung, bei denen Menschen durch mechanische Energie bewegt werden, gelten im Sinne des Erlasses zum Warengesetz als Vergnügungsgeräte. Denken Sie an ein Bungee-Trampolin, bei dem die Gummibänder durch einen Motor gespannt werden, einen Rodeo-Bullen, ein Karussell, eine Achterbahn usw. Bei diesen Attraktionen erhält der Besitzer einer Attraktion eine eindeutige RAS-Nummer.

Je nach Komplexität müssen diese Fahrgeschäfte jährlich, alle zwei Jahre oder alle drei Jahre durch eine vom Minister bestimmte Prüfstelle (AKI) geprüft werden. Bei dieser wiederkehrenden Prüfung prüft der AKI unter anderem, ob das Gerät schon einmal einer Inbetriebnahmeprüfung oder einer Baumusterprüfung unterzogen wurde.

Wenn eine Gemeinde um die Bereitstellung einer RAS-Nummer bittet, müssen wir diese bereitstellen. Ist die Nummer (und damit die Kontrolle auf der Attraktion) abgelaufen, darf die Attraktion während der Veranstaltung nicht genutzt werden.

Wenn Sie eine Veranstaltungserlaubnis beantragen und eine Bescheinigung oder Rassenummer für die entsprechende Attraktion oder Hüpfburg benötigen, können Sie diese selbstverständlich bei uns anfordern.

Verpflegung bei der Veranstaltung

Für die Zubereitung von Speisen gelten strenge Auflagen. Wichtig ist, beim Caterer oder Garküchenbetreiber nachzufragen, ob er die nötige Genehmigung hat.

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Anforderungen der Gemeinde bezüglich der Beantragung von Genehmigungen. Aus diesen Informationen können Sie daher keine Rechte ableiten. Wir empfehlen immer, sich bei Veranstaltungen auf der Website der Gemeinde nach Informationen zu erkundigen.

#

"Jump Rental hat in diesem Jahr bereits mehr als 40.000 Teilnehmern unseres Events mit ihrer aufblasbaren Bauchrutsche auf unserem Hindernisparcours ein tolles Erlebnis beschert. Der Kontakt mit Jump war schnell und professionell. Wir sind sehr zufrieden!"Mud Masters (mudmasters.nl)

3D-Visualisierung, maßgeschneidert für Sie

Rundumservice

Einzigartiges Sortiment